CO2-Gesetz – Was gilt in Zukunft?

Das CO2-Gesetz ist in der Abstimmung am 13. Juni mit 52 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt worden.
Das CO2-Gesetz sah neben Abgaben auf Benzin, Öl und Gas klare Grenzwerte für Gebäude – dem «Emissionsgrenzwert» vor. Konkret ging es darum, dass ein CO2-Ausstoss von höchstens 20 Kilogramm pro Jahr und Quadratmeter Energiebezugsflächen zulässig gewesen wäre.

Für die Praxis würde dies eine hohe Hürde darstellen – jedenfalls wäre dies deutlich strenger als die Vorgaben in den heute geltenden Energiegesetzen der Kantone. Es wäre kaum noch möglich, den Grenzwert mit bestehenden Öl- und Gasheizungen zu erreichen. Zwar ging es nie um ein Verbot oder einen Sanierungszwang. Doch jedes Mal, wenn ein Eigentümer eine Heizung ersetzt, muss er die zu diesem Zeitpunkt geltenden Energievorschriften und Grenzwerte einhalten.

 

Was gilt in Zukunft?

Wer baut oder saniert, muss wie bisher die kantonalen Bau- und Energiegesetze beachten. Auch die sehen eine Wende in Richtung erneuerbare Energie vor. Der Bund und die Kantone verfolgen grundsätzlich das Ziel, den Energieverbrauch und CO2-Emissionen zu senken.

 

Wie weiter nach der Ablehnung des Gesetzes?

Zwar einigten sich die Kantone auf sogenannte Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn). Auch sie sehen bei Neubauten und Sanierungen gewisse Grenzwerte vor (Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser). Wer sein Haus saniert, muss zum Beispiel einen Anteil des Bedarfs mit erneuerbarer Energie abdecken. Der Verbrauch von fossilen Energieträgern (Öl, Gas) darf maximal 90 Prozent betragen. Die restlichen 10 Prozent müssen mit erneuerbarer Energie oder einer besseren Wärmedämmung abgedeckt werden. Diese Vorschriften gelten aktuell in 14 Kantonen (u. a. in BS, LU, TG, GR, OW, FR). Drei weitere Kantone haben die Revision ihres Gesetzes abgeschlossen, und in sechs weiteren Kantonen laufen die parlamentarischen Beratungen (zum Beispiel in GE, BE, ZG, SZ).

Je nach Einzelfall, je nach Gebäude und finanziellen Möglichkeiten des Hauseigentümers sehen die erwähnten Mustervorschriften eine breite Auswahl an Sanierungsvarianten vor. Beim Neubau gibt es aber keinen wesentlichen Unterschied zwischen dem jetzt geltenden System und der CO2-Vorlage: Die Anforderungen sind so ausgestaltet, dass im Neubau praktisch keine Heizungen mehr mit fossilen Brennstoffen eingebaut werden. Kommt dazu: Das im Kanton Basel-Stadt aktuell geltende Energiegesetz oder die vorbereitete Gesetzesrevision im Kanton Zürich gehen sogar über die sonst üblichen Standards hinaus. De facto werden Öl- und Gasheizungen nur noch bewilligt, wenn andere Varianten technisch und finanziell nicht möglich sind.

 

Wechsel auf erneuerbare Energien

Im Neubau kommen erneuerbare Energieträger wie Wärmepumpen mit Erdsonden schon seit über 10 Jahren auf einen Marktanteil von fast 100 Prozent. Laut EnDK zeichnet sich nun auch bei Gebäudesanierungen ein Umdenken ab – und zwar völlig unabhängig von einem eidgenössischen CO2-Gesetz. In denjenigen Kantonen, die nach den Mustervorschriften gewisse Anforderungen an Heizungen definieren, beträgt bei Sanierungen der Anteil erneuerbare Energie rund 80 Prozent. Dazu gehören vor allem Wärmepumpen mit Erdsonde oder Luft-Wasser-Wärmepumpen.

Nicht zu vergessen ist, dass die Schweiz ohnehin bereits ein CO2-Gesetz hat und auch CO2-Abgaben eingeführt worden sind. Aktuell liegt die Abgabe bei 96 Franken pro Tonne CO2-Ausstoss. Das jetzt geltende Gesetz lässt eine Erhöhung auf 120 Franken zu, sofern gewisse Zwischenziele bei den CO2-Emissionsreduktionen nicht erreicht werden.

 

Wird das bisherige Gebäudeprogramm fortgeführt?

Ja. Hauseigentümer, die den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoss der Liegenschaft senken, erhalten finanzielle Beiträge – etwa, wenn sie die Wärmedämmung verbessern bzw. die Fassade sanieren oder eine alte Heizung durch eine neue Wärmepumpe ersetzen. Das Gebäudeprogramm wird zu einem wesentlichen Teil aus der schon heute bestehenden CO2-Abgabe finanziert.
www.dasgebaeudeprogramm.ch